Wir bieten Begutachtungen in familienrechtlichen Kontexten in deutscher, polnischer sowie englischer Sprache an. In all diesen Sprachen liegen wissenschaftlichen Kriterien genügende psychometrische Testverfahren vor. Zur Erhöhung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit werden sämtliche relevante Gespräche unsererseits ebenso aufgezeichnet wie Interaktionsbeobachtungen normalerweise als Videos festgehalten werden.
Wir sind davon überzeugt, dass durch Transparenz und Wissenschaftlichkeit eine Brücke gebaut werden kann, die oftmals auch außergerichtliche Lösungen im Sinne des Kindeswohls und des Elternrechtes ermöglicht. Solche Lösungen erzielen wir in knapp 34% der Fälle.
Der regionale Schwerpunkt unserer Arbeit ist derzeit in Nordrhein-Westfalen, Begutachtungen sind aber im gesamten Bundesgebiet möglich.
Sollte Interesse an einer Beauftragung bestehen, beantworten wir gerne alle hierzu relevanten Fragen. Gegenwärtig sind in unserem Institut neben Herrn Dr. Bartoschek auch Herr M.Sc. Psych. Masur, Frau M.Sc. Psych. Bauers-Siebold und Frau M.Sc. Psych. Aßmuth als familienpsychologische Gutachter tätig.
Unsere Gutachten erfüllen dabei nicht nur die „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht„, sondern gehen darüber hinaus auf die von Salewski & Stürmer aufgestellten „QUALITÄTSMERKMALE IN DER FAMILIENRECHTSPSYCHOLOGISCHEN BEGUTACHTUNG“ ein.